Preisauszeichnung

Preisauszeichnung

In Deutschland ist es Pflicht, die Preisauszeichnung nach den Richtlinien der Preisangabenverordnung 
gegenüber dem Verbraucher eindeutig als Endpreis gekennzeichnet, vorzunehmen.

Hier finden Sie alles über Preisauszeichner

Preisauszeichnung,  Preisausze ichner und Preisetiketten

Wer Waren verkauft, also in einem Geschäft oder auch online oder auch unter der Abgabe von Preisen mit 
Waren wirbt, der ist dazu verpflichtet, dass der Preis einschließlich aller anfallenden Gebühren und
Steuern, wie die Umsatz- oder Mehrwertsteuer, anzugeben.

Der Endpreis muss für den Kunden sofort sichtbar und eindeutig erkenntbar sein, dies muss der Preis sein,
den er letzten Endes auch zu bezahlen hat.
Was allerdings hier nicht dazu zählt, ist das Pfand wie beispielsweise bei Flaschen.
Dies kann man extra neben dem Endpreis vermerken oder zusätzlich auf der Flasche angeben.

Als Verbraucher gilt, wer eine Dienstleistung oder eine Ware für den eigenen, privaten Gebrauch kauft,
sie also selbst nutzt und nicht weiter verkaauft.
Die Preisauszeichnung gilt somit nicht für den Großhandel und für seine gewerblichen Abnehmer,
solange sicher ist, dass hier der Endverbraucher noch nicht erreicht ist, das heißt,
die Ware noch einmal weiter verkauft oder verarbeitet wird.
Alle Preise, die bei der Preisauszeichnung angegeben werden, müssen den Waren oder den Dienstleistungen
ganz eindeutig von Seiten des Kunden zugeordnet werden können. Sie sollen gut lesbar und gut erkennbar
sein. Wenn es der Fall ist, dass einzelne Preise ausgegliedert werden, dann muss jeder dieser Teile
einzeln erkennbar und verständlich aufgezählt werden.

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